Magazin
Ausgabe Februar 2010
Interview

- Norbert Jansen, Foto: privat
Über die Einstufung entscheiden Minuten

Norbert Janssen ist Inhaber des privaten ambulanten Pflegedienstes Hessen-Süd in Darmstadt. Zu seinem Team gehören 80 Fachkräfte. Neben vielen anderen Aufgaben berät Norbert Janssen auch, wenn es um die Beantragung einer Pflegestufe geht. Aus der Praxis weiß er, wo die Knackpunkte liegen.
Norbert Janssen: Meist haben sie keine konkreten Fragen. Viele sind einfach nur unsicher, haben Angst, etwas falsch zu machen. Wir bieten daher nicht nur Informationen, sondern auch eine individuelle persönliche Beratung an. So schauen wir beispielsweise zusammen mit den alten Menschen und ihren Angehörigen: Warum wollen sie eine Pflegestufe beantragen? Macht es Sinn? Wie sind die Erfolgsaussichten? Aber auch: Ist die Pflege zu Hause machbar oder müssen wir uns um einen Heimplatz kümmern?
LebensZeit: Welche Fehler werden in der Praxis auf Seiten der Antragsteller häufig gemacht?
Norbert Janssen: Oft kommt es vor, dass die Leute nicht sagen, was Sache ist. Aus Scham fällt es ihnen schwer zuzugeben, dass sie vieles nicht mehr können – dass sie ein „Pflegefall“ sind, besonders gegenüber einem Arzt oder dem Gutachter des MDK. Sie sagen dann: „Ach so schlecht geht es mir noch gar nicht“ und verspielen damit unter Umständen ihren Anspruch auf Leistungen! Ein anderes Problem ist: Vieles an Unterstützung aus dem privaten Umfeld wird gar nicht als „pflegerische Hilfeleistung“ wahrgenommen. Da ist es zum Beispiel ganz selbstverständlich, dass der Schwiegersohn morgens kommt, um beim Aufstehen und Anziehen zu helfen. Aber diese Tätigkeiten sind bei der Ermittlung des Pflegebedarfs relevant und dürfen nicht unter den Tisch fallen.
LebensZeit: Wie kann man den Hilfebedarf erfassen?
Norbert Janssen: Ich empfehle den Leuten, ein 24- oder 48-Stundenprotokoll zu führen, was meiner Ansicht nach genauer und konkreter ist als ein Pflegetagebuch. In dem Protokoll schreiben Sie alle Hilfestellungen so detailliert wie möglich auf.
LebensZeit: Warum ist das so wichtig?
Norbert Janssen: Auf diese Weise sehen Sie genau, was getan werden muss und wie viel Zeit dafür benötigt wird. Denn bei der Einstufung in eine Pflegestufe geht es allein darum, ob die vorgegebenen Zeitwerte erreicht werden. Vielleicht fehlen Ihnen am Ende nur drei Minuten für die Pflegestufe 2. Finanziell macht das aber einen großen Unterschied! Der Pflegedienst bietet an, mit den Betroffenen das Protokoll auszuwerten. Wir helfen unter anderem, die für die Pflege relevanten Tätigkeiten zuzuordnen. Mit einer Pflegeperson spazieren zu gehen, zählt zum Beispiel nicht dazu, sie zur Toilette zu begleiten, aber sehr wohl.
LebensZeit: Die Gutachter orientieren sich an den Zeitvorgaben in den Einstufungsrichtlinien des MDK …
Norbert Janssen: Diese Zeitwerte sind nicht verbindlich und oft genug auch unrealistisch! Ein Beispiel: Dort sind für einmal Duschen 15 bis 20 Minuten festgelegt. Kürzlich las ich in einem Gutachten sogar „acht“ Minuten. Wenn Sie bedenken, was dazu gehört: das Duschen vorbereiten,anheizen, Waschutensilien bereit legen, ausziehen, nass machen, einseifen, abspülen, abtrocknen, eincremen, anziehen, aufräumen. Welcher Gesunde schafft das in acht Minuten?! Tatsache ist, die Gutachter sind gehalten, die individuelle Situation vor Ort zu beurteilen. Und da ein Gutachter in der Regel nicht beim Duschen dabei ist, müssen Sie ihm erklären, wie lange das bei Ihnen dauert.
LebensZeit: Hinzu kommt, dass der Betroffene so viel wie möglich selbstständig machen soll…
Norbert Janssen: Ja, dies nennt man „aktivierende Pflege“. Wenn ich bei der Pflege eines Kunden jeden Handgriff selbst machen würde, wäre ich schnell fertig. Ihn anzuleiten und nur bei Bedarf zu assistieren, kostet dagegen mehr Zeit. Aber es geht darum, Fähigkeiten und Ressourcen des älteren Menschen zu erhalten. Für Betroffene ist das eine Frage der Lebensqualität. Auch dies muss der MDK berücksichtigen.
LebensZeit: Im Antrag für eine Pflegestufe soll die gewünschte Leistungsart – also Pflegegeld oder Sachleistung – angekreuzt werden. Was raten Sie?
Norbert Janssen: Diese Wahl ist nicht verbindlich. Sie können dies später ändern. Ich empfehle, erst mal die Kombinationsleistung zu wählen. Das heißt, Pflegegeld und Unterstützung durch den ambulanten Pflegedienst, etwas irreführend „Sachleistung“ genannt. Die Pflegekassen rechnen in diesem Fall zunächst die geleistete Hilfe durch die Pflegefachkräfte ab. Was übrig bleibt, erhält der Betroffene anteilig als Pflegegeld.
LebensZeit: Wenn der Antrag abgelehnt wird, wie Erfolg versprechend ist ein Widerspruch?
Norbert Janssen: Wenn Sie zum Beispiel anhand eines 24-Stunden-Protokolls den Pflegebedarf genau belegen können, sind die Chancen gut. Wenn Sie aber anfangen müssen, großartig zu konstruieren, nach dem Motto „Mir steht jetzt auch endlich malPflege zu“, dann macht es wenig Sinn. Es gibt Fälle, wo Leute ihren Hausarzt bitten, „Pflege zu verschreiben“. Das geht nicht. Der Arzt kann höchstens eine Empfehlung geben. Über den Antrag entscheidet allein die Pflegekasse.
LebensZeit: Kann, wer die benötigte Hilfe selbst finanzieren muss, ebenfalls die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes buchen?
Norbert Janssen: Selbstverständlich. Abgerechnet werden die Leistungen nach denselben Tarifen, die auch von der Kranken- und Pflegekasse gezahlt werden. Es gibt zum Beispiel Kunden, die uns nur einmal die Woche fürs Duschen buchen. Es gibt ihnen ein gutes Gefühl der Sicherheit, wenn jemand da ist und aufpasst und ihnen bei Bedarf hilft.


